Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (Paragraph 39 SGB XI) ermoeglicht pflegenden Angehoerigen eine Auszeit. Die Pflegekasse zahlt eine Ersatzpflegeperson.
Wer hat Anspruch?
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Mindestens 6 Monate von Angehoerigen gepflegt
- Pflegende Person ist verhindert (Urlaub, Krankheit, Beruf)
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
| Leistung | Betrag | |---|---| | Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr | | + aus Kurzzeitpflege | bis 806 Euro extra | | Maximal | 2.418 Euro/Jahr |
Pflegegeld bleibt teilweise erhalten
Waehrend der Verhinderungspflege erhalten Sie 50% des Pflegegeldes weiter - fuer bis zu 6 Wochen.
Haeufig gestellte Fragen
Wie oft kann man Verhinderungspflege nutzen?
Bis zu 6 Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr, maximal 1.612 Euro.
Kombination mit Entlastungsbetrag moeglich?
Ja - beide Leistungen sind separat und werden nicht verrechnet.
Kostenlose Beratung: 0157 / 57 24 17 86